Selbstbestimmte Teilnahme am Berufsleben

PAA ermöglicht die bedarfsgerechte, selbstorganisierte und selbstbestimmte Teilnahme am Berufsleben von Menschen mit Behinderung. Der Verein Initiative Soziale Integration wurde vom Sozialministeriumservice – Landesstelle Steiermark für die Umsetzung des Projektes “Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz” beauftragt.

PAA kann von Menschen mit Behinderung die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die notwendige fachliche und persönliche Eignung für den ausgeübten oder angestrebten Beruf aufweisen, in Anspruch genommen werden.

1.) 

  • ein festgestellter Grad der Behinderung von zumindest 50%
  • oder die Erfüllung der Kriterien für die Inanspruchnahme von Leistungen nach den Bestimmungen des für die Steiermark geltenden Teilhabe-/ Chancen(gleichheits)-/ Behinderten-/ Sozialhilfegesetzes
  • oder mindestens eine Pflegegeldstufe 3 als Nachweis
  • oder das Vorliegen von insbesondere intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen gem § 10a Abs 2 und 3 BEinstG (wenn Anleitungsfähigkeit vorliegt)

2.) 

  • ein aufrechtes sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis
  • oder selbstständig und gewinnorientiert tätig sein
  • oder man kann durch die PAA ein konkretes Dienstverhältnis erlangen bzw. eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen
  • oder man kann mit Hilfe der PAA ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren

Die PAA umfasst Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität. Nach Bedarf sind folgende Kernaufgaben vorgesehen: 

  • Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsort sowie bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (z.B. Besuch von Veranstaltungen, Dienstreisen)
  • Begleitung und Unterstützung zur Erlangung oder Erfüllung von Aufträgen im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Verrichtung der beruflichen Tätigkeit oder während der Ausbildungszeit (z.B. Ablage von Unterlagen, Kopiertätigkeit); nicht jedoch Unterstützungsleistungen inhaltlicher oder fachlicher Art, kein Ersatz für Sekretariatskraft
  • Assistenz bei der Basisversorgung (z.B. beim Aufstehen, beim An- und Auskleiden, bei der Essenseinnahme, bei der Körperpflege) während der Dienst- oder Ausbildungszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z.B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus dem oder in das Kfz, An-/Ausziehen der Jacke, Hilfe beim Mittagessen)

Unterstützungsleistungen inhaltlicher oder fachlicher Art bei der Erbringung der Arbeitsleistung sind nicht durch die PAA zu leisten.

PAA Richtlinien herunterladen

gefördert aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds. 

Nähere Informationen entnehmen Sie den Richtlinien der Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Kontaktpersonen

Michael Wallner, MSc

Michael Wallner, MSc

Projektleitung PAA
Doris Andres

Doris Andres

Projektmitarbeiterin PAA

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